Gas-Anlagenkontrolle
Eine Kontrolle des Gas-Hausanschlusses ist eine regelmäßige Sicherheitsüberprüfung, die sicherstellen, dass der Anschluss zwischen dem öffentlichen Gasnetz und der Gebäudeinstallation technisch einwandfrei und betriebssicher ist.
Für Versicherungen ist es wichtig, dass alles den "Technischen Regeln für Gasinstallationen" (TRGI) entspricht!
Aus unseren FAQ!
"Muss ein Hausbesitzer eine wiederkehrende Kontrolle der Gasanlage durchführen lassen?"
Ja – aber es gibt zwei unterschiedliche Verantwortungsbereiche.
Ich erkläre dir genau, was der Vermieter/Hausbesitzer selbst prüfen lassen muss und was der Netzbetreiber übernimmt.
1. Pflicht des Vermieters/Hausbesitzers (DIN/DVGW – Betreiberpflichten)
🔸 a) Gas-Hausschau (jährlich empfohlen / alle 1–2 Jahre)
Der Eigentümer ist verpflichtet, seine eigene Gasinstallation im Gebäude regelmäßig überprüfen zu lassen.
• Dies ist eine anerkannte Verkehrssicherungspflicht!
• Grundlage: DVGW-TRGI (Technische Regel für Gasinstallationen).
• Viele Gerichte sehen die jährliche Hausschau als notwendig an, um bei Schäden nicht haftbar zu werden.
• Wenn keine regelmäßige Hausschau erfolgt und ein Schaden entsteht, kann der Vermieter haftbar sein.
Was wird bei der Hausschau geprüft?
• Sichtkontrolle aller zugänglichen Gasleitungen im Gebäude
• Zustand der Absperrhähne
• Belüftung von Räumen mit Gasgeräten
• Prüfung auf sichtbare Mängel oder Gerüche
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🔸 b) Dichtheitsprüfung / Gas-Check (alle 12 Jahre empfohlen)
Eine fachmännische technische Prüfung der Hausgasinstallation durch einen zugelassenen Gasinstallateur.
Empfohlen nach DVGW TRGI: alle 12 Jahre.
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🔸 c) Betreiberpflicht für Gasgeräte
Der Vermieter muss zudem:
• Wartung der Gasthermen / Heizungen regelmäßig durchführen lassen
• Betreiber der Anlage → Pflicht laut Heizungsanlagenverordnung / Herstellerangaben
• Bei Vermietung üblicherweise alle 1–2 Jahre Wartung
Pflicht des Netzbetreibers (für den Gas-Hausanschluss)
Der Hausanschluss selbst – also die Leitung vom öffentlichen Netz bis zur Hauptabsperreinrichtung – ist Eigentum des Netzbetreibers.
👉 Die Kontrolle dieses Hausanschlusses ist NICHT Pflicht des Vermieters.
Der Netzbetreiber führt diese in eigenen Intervallen (z. B. alle 8–12 Jahre) durch.
Du musst ihn also nicht extra beauftragen.
Zusammenfassung

